Boom bei Verdrängung durch Eigenbedarf, nach Eigenbedarfskündigung Neuvermietung zu höherer Miete oder jahrelangem Leerstand, Gerichte auf Seiten der Vermieter, Leerstand wird von Stadtverwaltungen nicht überprüft; DMB: Gesetzeslücke schließen, jede 2. Eigenbedarfskündigung vorgeschoben.